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Tipps zum Einreichen bei der Gesundheitskassa

Programmierung

Derzeitige Situation in Österreich

Die österreichische Sozialversicherung ist als Pflichtversicherungssystem aufgebaut. Das bedeutet, dass alle unselbständig tätige Arbeitnehmerin der Regel über die regionale Stelle der Österreichischen Gesundheitskasse versichert sind. Darüber hinaus gibt es noch einige kleiner Kassen, wie zum Beispiel BVAEB, KFA oder Betriebskrankenkassen.

Bei Selbstständigen erfolgt die Krankenversicherung über die SVS bzw. bei Bauern über die SVB.

Weitere Informationen finden Sie hier beim Verband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Die Verrechnung der in Anspruch genommen Leistungen erfolgt über einen genau definierten Leistungskatalog.

Derzeitige Refundierungen (Stand April 2024)

  • ÖGK
    ca. 13€ pro Beratung für bis zu 10 Beratungen bis zur 8. Lebenswoche
    bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburt bis zur 12. Lebenswoche
    26€ nach 18.00 Uhr und am Wochenende

     

  • BVA EB
    55€ bis zur 8. Lebenswoche

     

  • SVS
    28€ pro Beratung, sofern die Mutter im Wochenbett nicht zusätzlich von einer Hebamme nachbetreut wurde


 

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch.

Das wäre aber wünschenswert, denn niedrige Stillraten und frühzeitiges Abstillen haben wesentliche, negative gesundheitliche und soziale Folgen für Frauen, Kinder, Gemeinschaft und Umwelt. Sie führen zu Mehrkosten im nationalen Gesundheitswesen und verstärken das Ungleichgewicht hinsichtlich der Gesundheit.

Gibt es andere Möglichkeiten der Rückerstattung?

In Österreich gibt es zu der gesetzlichen Grundversicherung die Möglichkeit weitere Leistungen über eine sogenannte Zusatzversicherung abzusichern. Der Markt umfasst derzeit 7 Anbieter.

Am besten erkundigen Sie sich bereits vor Abschluss der Polizze, ob eine IBCLC Stillberatung abgegolten wird.

 

 

Wie funktioniert die Einreichung?

  1. Zuweisung durch den Arzt
    Die Kinderärztin/der Kinderarzt oder die Gynäkologin/der Gynäkologe stellt zunächst die medizinische Indikation (zum Beispiel: Brustentzündung, Milchstau, wunde Mamillen (Brustwarzen), Soorinfektion, unzureichende Gewichtszunahme,...)
    und stellt eine Zuweisung aus.

     

  2. Erhalt der Rechnung
    Nach der Beratungseinheit erhalten Sie von mir eine Rechnung ausgestellt.

     

  3. Einreichung bei der gesetzlichen Krankenkassa
    Zunächst reichen Sie die Rechnung gemeinsam mit der Zuweisung bei der gesetzlichen Krankenkassa ein.
    Bei der Österreichischen Gesundheitskasse ist dies bequem über das Online-Serviceenter möglich.
    Oder Sie nutzen dieses Formular und schicken es per Post an Ihre Versicherung


    Sie erhalten Antwort, welchen Betrag die gesetzliche Krankenkassa übernimmt.

     

  4. Einreichung bei der Zusatzversicherung
    Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie die Rechnung gemeinsamt mit der Rückantwort der gesetzlichen Krankenkasse der Zusatzversicherung übermitteln.

     

  5. Sollten Sie einen negative Antwort erhalten, so können Sie noch versuchen, eines der unten stehenden Formulare zu ihrer Krankenkasse/Zusatzversicherung zu senden.

 

 

 

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